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Der Zeuge ist derjenige, der in einem Strafverfahren, an dem er nicht selbst (als Amtsperson, Partei etc.) unmittelbar beteiligt ist, über von ihm gemachte sinnliche Wahrnehmungen (Tatsachen, nicht Schlussfolgerungen) dem Gericht Auskunft geben soll.

Begriffs-Nr.: 877

Englisch: Witness (881)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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