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Ein wohlerworbenes Recht ist ein mit verstärkter individueller Zugehörigkeit ausgestattetes Recht, das nicht durch Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung im Wege der Statutenrevision entzogen werden kann.

Begriffs-Nr.: 873

Englisch: Acquired right (21)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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