Ein wohlerworbenes Recht ist ein mit verstärkter individueller Zugehörigkeit ausgestattetes Recht, das nicht durch Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung im Wege der Statutenrevision entzogen werden kann.
Begriffs-Nr.: 873
Englisch: Acquired right (21)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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