Der Wechsel ist ein in gesetzlich bestimmter Form mit der Bezeichnung als Wechsel ausgestelltes, ein unbedingtes und selbständig verpflichtendes Geldsummenversprechen enthaltendes Wertpapier, das grundsätzlich zum Umlauf durch Indossament geeignet ist.
Begriffs-Nr.: 866
Englisch: Change (150)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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