Print Friendly, PDF & Email

Der Wechsel ist ein in gesetzlich bestimmter Form mit der Bezeichnung als Wechsel ausgestelltes, ein unbedingtes und selbständig verpflichtendes Geldsummenversprechen enthaltendes Wertpapier, das grundsätzlich zum Umlauf durch Indossament geeignet ist.

Begriffs-Nr.: 866

Englisch: Change (150)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert