Vorsorgliche Massnahmen sind Anordnungen über die vorläufige weitere Gestaltung der ehelichen Verhältnisse, bezw. Sicherstellung der Rechtsansprüche, über die im Urteil zu befinden ist.
Begriffs-Nr.: 864
Englisch: Precautionary measures (673)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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