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Das Wesen der Vormerkung Iiegt darin, dass sie, ohne dingliche Rechte zu erzeugen, dem vorgemerkten Rechtsverhältnis eine dem dinglichen Rechte ähnliche Wirkung verschafft insofern, als es auch Dritten, nicht nur den unmittelbar von ihm Betroffenen entgegengehalten werden kann.

Begriffs-Nr.: 862

Englisch: Reservation (743)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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