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Die Verwendung (auch Aufwendung genannt) ist eine bewusste freiwillige Vermögensminderung, die dem Vermögen einer anderen Person oder einer Sache zugutekommen soll. Der Ersatz von Verwendungen ist ausdrücklich geregelt bei der ungerechtfertigten Bereicherung, im Besitzesrecht sowie in den einzelnen Vertragsverhältnissen.

Begriffs-Nr.: 856

Englisch: Use (872)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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