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Der Versicherungsvertrag ist eine selbständige Vertragsart, wonach der Versicherer gewerbsmässig und gegen Entgelt eine Vermögensleistung für den Fall des Eintritts einer ungewissen, wirtschaftlich nachteiligen Tatsache verspricht.

Begriffs-Nr.: 842

Englisch: Insurance contract (465)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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