Print Friendly, PDF & Email

Durch die Vermögensschadenversicherung werden Haftpflichtansprüche aus reinen Vermögensschäden, die also keine Folgeschäden von Personen- und Sachschäden sind, gedeckt. Ein Beispiel dafür ist etwa jede Art der Berufshaftpflichtversicherung.

Begriffs-Nr.: 836

Englisch: Financial loss insurance (375)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert