Als Vermögen gelten körperliche Sachen und Rechte von Geldwert, die dem Steuerschuldner als Eigentümer gehören oder als Anspruchsberechtigtem zustehen.
Begriffs-Nr.: 834
Englisch: Assets (96)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Als Vermögen gelten körperliche Sachen und Rechte von Geldwert, die dem Steuerschuldner als Eigentümer gehören oder als Anspruchsberechtigtem zustehen.
Begriffs-Nr.: 834
Englisch: Assets (96)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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