Print Friendly, PDF & Email

Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist Kontrolle der kantonalen Hoheitsakte auf ihre Verfassungsmässigkeit durch eine besondere richterliche Instanz in einem besonderen Verfahren auf Grund eines Antrags.

Begriffs-Nr.: 825

Englisch: Constitutional jurisdiction (195)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert