Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist Kontrolle der kantonalen Hoheitsakte auf ihre Verfassungsmässigkeit durch eine besondere richterliche Instanz in einem besonderen Verfahren auf Grund eines Antrags.
Begriffs-Nr.: 825
Englisch: Constitutional jurisdiction (195)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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