Print Friendly, PDF & Email

Unvordenklichkeit ist eine Rechtsvermutung, welche dahin geht, dass ein seit unvordenklicher Zeit nach Art eines Rechtsverhältnisses bestehender Zustand zu irgendeiner Zeit auf rechtmässige Art und Weise begründet worden sei.

Begriffs-Nr.: 816

Englisch: Incorrectness (444)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert