Unvordenklichkeit ist eine Rechtsvermutung, welche dahin geht, dass ein seit unvordenklicher Zeit nach Art eines Rechtsverhältnisses bestehender Zustand zu irgendeiner Zeit auf rechtmässige Art und Weise begründet worden sei.
Begriffs-Nr.: 816
Englisch: Incorrectness (444)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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