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Das Unterlassungsdelikt (echtes) ist die schuldhafte Nichtbefolgung des strafgesetzlichen Gebotes, vermittelst einer Handlung eine Änderung eines Zustandes herbeizuführen (bspw. durch Untätigkeit im Sinne einer Unterlassung der Nothilfe).

Begriffs-Nr.: 811

Englisch: Offence of omission (608)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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