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Die Unsittlichkeit des Rechtsgeschäfts ist der im Inhalt des Geschäfts, im Geschäftsabschluss als solchem, im Zweck der Abmachung oder (beschränkt) in der im Vertrag kundgegebenen Verwerflichkeit der Gesinnung liegende Wiederspruch mit der herrschenden sittlichen Anschauung der Gesellschaft bzw. des Milieus.

Begriffs-Nr.: 808

Englisch: Immorality (437)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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