Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme bezeichnet den Grundsatz, wonach man zwecks möglicher Ausschaltung alter Fehlerquellen alle entbehrlichen Zwischenglieder zwischen dem zu beurteilenden Tatbestande als dem Gegenstand des Beweises und der Wahrnehmung des Richters nach Möglichkeit vermieden werden sollen.
Begriffs-Nr.: 807
Englisch: Directness (283)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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