Print Friendly, PDF & Email

Die Ungültigkeitsklage ist die prozessuale Geltendmachung der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Ungültigkeit.

Begriffs-Nr.: 806

Englisch: Action for annulment (26)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert