Unentgeltliche Prozessführung (Armenrecht) ist die einstweilige (oder definitive) Befreiung einer unbemittelten Partei von den Prozesskosten. Ihr Zweck ist, die Prozessführung aus sozialen Gründen zu ermöglichen, wo sie sonst aus Mangel an Mitteln unterbleiben müsste.
Begriffs-Nr.: 804
Englisch: Free of charge process management (392)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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