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Eine unechte Gesetzeslücke liegt vor, wenn das Gesetz auf eine bestimmte Rechtsfrage zwar eine Antwort enthält, diese Antwort im konkreten Fall sachlich aber völlig unbefriedigend, d. h. krass stossend und ungerecht ist. Es fehlt gewissermassen eine Ausnahmebestimmung zum Recht, welches zur Anwendung kommen sollte. Die unechte Lücke verlangt nach einer Gesetzesberichtigung.

Begriffs-Nr.: 803

Englisch: Fake gap (360)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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