Die Treuhänderschaft (Trust) ist ein Vertragsverhältnis zwischen dem Treuhänder oder Treunehmer (dem Trustee) und dem Treugeber (Settlor). Die Vermögenswerte sind dabei das Treugut, das der Trustee im eigenen Namen für den Settlor verwaltet. Der Trustee ist verpflichtet, das Treugut im Sinn des Settlors zu verwalten beziehungsweise zu verwenden.
Begriffs-Nr.: 797
Englisch: Trust (862)
Quelle: Marcel Lötscher, 22.04.2014
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