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Der Trödelvertrag ist Vertrag sui generis, durch den die eine Partei (der Vertrödler) sich verpflichtet, der andern eine Ware unter Schätzung ihres Preises zum Verkauf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu übertragen, und die andere Partei (der Trödler) es übernimmt, den vereinbarten Preis zu zahlen oder die Sache zurückzugeben.

Begriffs-Nr.: 799

Englisch: Jumble contract (503)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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