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Für Rechnung des Anlagefonds werden bei der Ausgabe und / oder Rücknahme fixe oder variable Beträge erhoben. Gilt als Anti-Dilution Massnahmen. Die Fondsleitung erhebt einen Fixen Betrag für Rechnung des Fonds, welcher der durchschnittlichen Höhe der Transaktionskosten entspricht. Diese Nebenkosten werden ausserhalb der NAV-Berechnung ausgewiesen. Keinen Einfluss auf den Tracking Error.

Begriffs-Nr.: 789

Englisch: Title purchasing-selling expenses (849)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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