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Der Tierhalter ist derjenige, der dauernd vom Tier den Nutzen zieht oder, für den Fall, dass es solchen abwerfen würde, ihn ziehen würde, also wer ihm aus eigenem Interesse dauernd die Existenzbedingungen gewährt. Der Tierhalter ist nicht notwendigerweise auch der Eigentümer des Tieres.

Begriffs-Nr.: 788

Englisch: Animal owners (72)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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