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Mit synthetischer Verbriefung werden jene Verbriefungen bezeichnet, bei der der Risikotransfer durch Kreditderivate oder Garantien erreicht wird und die verbrieften Forderungen des originierenden Instituts bleiben (siehe Artikel 242 Abs. 11 CRR).

Begriffs-Nr.: 776

Englisch: Synthetic securitisation (838)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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