Print Friendly, PDF & Email

Die Subsidiarität der Rechtsnorm besagt, dass ein bestimmter Rechtssatz erst zur Anwendung gelangt, wenn eine bestimmte andere Rechtsquelle für die zu beantwortende Rechtsfrage keine Vorschrift enthält.

Begriffs-Nr.: 768

Englisch: Subsidiarity (823)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert