Das subjektive Recht bezeichnet das dem Einzelnen von der Rechtsordnung (d. h. vom objektiven Recht) verliehene Berechtigung.
Begriffs-Nr.: 766
Englisch: Subjective right (821)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Das subjektive Recht bezeichnet das dem Einzelnen von der Rechtsordnung (d. h. vom objektiven Recht) verliehene Berechtigung.
Begriffs-Nr.: 766
Englisch: Subjective right (821)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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