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Der Strafbefehl (Strafmandat) ist ein schriftliches, auf Strafe lautendes, Dispositiv und Gründe umfassendes Urteil, das ohne mündliche Hauptverhandlung und ohne Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Richter oder die Verwaltungsbehörde erlassen wird.

Begriffs-Nr.: 759

Englisch: Penalty order (647)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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