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Die Stimmrechtsaktien liegen vor, wenn einer Gattung von Aktien ein höheres Stimmrecht beigelegt worden ist als den Aktien einer anderen Gattung. Sind Aktien mit verschiedenen Nennbetragen vorhanden, so liegen Stimmrechtsaktien nur vor, wenn die Abstufung des Stimmrechts dem Verhältnis dem Nennbetrag nicht entspricht.

Begriffs-Nr.: 757

Englisch: Voting shares (876)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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