Die Stiftung ist eine privatrechtliche Anstalt, d. h. ein personifiziertes, einem bestimmten Zwecke des Gemeinwohls unter Beobachtung der gesetzlichen Errichtungsformen (Testament oder öffentliche Beurkundung) von einer Privatperson gewidmetes Vermögen. Kirchliche und Familienstiftungen unterstehen nicht der Aufsicht des Staates.
Begriffs-Nr.: 755
Englisch: Foundation (389)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!