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Die Stiftung ist eine privatrechtliche Anstalt, d. h. ein personifiziertes, einem bestimmten Zwecke des Gemeinwohls unter Beobachtung der gesetzlichen Errichtungsformen (Testament oder öffentliche Beurkundung) von einer Privatperson gewidmetes Vermögen. Kirchliche und Familienstiftungen unterstehen nicht der Aufsicht des Staates.

Begriffs-Nr.: 755

Englisch: Foundation (389)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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