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Staatsdienstbarkeiten (völkerrechtliche Servituten) sind Beschränkungen der Gebietshoheit eines Staates zugunsten eines andern und bestehen entweder in der Verpflichtung zu einem non facere, nämlich darin, dass der dienende Staat auf die Ausübung einer bestimmten Hoheitsbefug­nis auf seinem Gebiet verzichtet, oder in faciendo, indem der dienende Staat auf seinem Gebiet Handlungen des berechtigten Staates dulden muss.

Begriffs-Nr.: 750

Englisch: Civil servitudes (157)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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