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Der Staat ist eigenherrliche Gebietskörperschaft. Die Wesensmerkmale des rechtlichen Staatsbegriffs sind: a) ein zur Einheit zusammengefasstes Volk b) die Organisation, c) die ursprüngliche von keinem anderen Gemeinwesen abgeleitete Befehls- und Zwangsgewalt sowie d) ein Gebiet in fester Umgrenzung.

Begriffs-Nr.: 748

Englisch: State (810)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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