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Die Spezialität (scheinbare oder unechte Gesetzeskonkurrenz) liegt vor, wenn mehrere Normen in der Weise zusammentreffen, dass die eine zwar begrifflich die andere mitumfasst, weil diese nur einen besonderen Fall von ihr ergreift, dass aber eben für diesen besonderen Fall nur die Sonderregelung gelten will, und daher die allgemeine Norm verdrängt.

Begriffs-Nr.: 745

Englisch: Speciality (804)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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