Die Sozietät ist das gesellschaftsähnliche Verhältnis von besonderen Berufen (z. B. Anwälte), dessen Zweck die Berufsausübung der an ihren Beteiligten im Interesse und auf Rechnung aller Sozien unter Benutzung gemeinsamer Einrichtungen ist.
Begriffs-Nr.: 743
Englisch: Partnership (638)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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