Die Skontration ist Substitution von Schuldnern und Gläubigern durch Delegation und Zession zwecks Ermöglichung der Verrechnung und Vermeidung der effektiven Zahlung.
Begriffs-Nr.: 737
Englisch: Discount rate (286)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Hinweis: Die Inhalte dieser Terminologiesammlung Lawpedia® mit Schwergewicht Wirtschaftsrecht (insb. Finanzmarktrecht) wurde mit grösster Sorgfalt recherchiert und auf Basis einer umfangreichen Lernkartei, Schulungsunterlagen und Literatur zusammenstellt. Die verschiedenen Quellen (soweit diese eruierbar waren) ersehen Sie bei den Abkürzungen und Quellenangaben. Hinweise auf weitere Quellenangaben werden gerne entgegengenommen. Trotz der Sorgfalt kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!