Die Sistierung ist der Abschluss eines Vorverfahrens mit negativem Ergebnis. Nach Sistierung der Strafuntersuchung kann die Anklage vom Geschädigten als Privatstrafkläger vertreten werden.
Begriffs-Nr.: 736
Englisch: Suspension (831)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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