Die Schuldübernahme ist der Eintritt eines neuen Schuldners an Stelle des bisherigen unter Aufrechterhaltung des Wesens der früheren Obligation.
Begriffs-Nr.: 723
Englisch: Assumption of debt (99)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Die Schuldübernahme ist der Eintritt eines neuen Schuldners an Stelle des bisherigen unter Aufrechterhaltung des Wesens der früheren Obligation.
Begriffs-Nr.: 723
Englisch: Assumption of debt (99)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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