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Die betreibungsrechtliche Schuldanerkennung ist Willensäusserung einer Person, wodurch sie das Vorhandensein einer Schuldpflicht (auf Geldleistung oder Sicherheit) bestätigt, wobei sich zugleich aus den bestehenden Verhältnissen ergeben muss, dass der Tatbestand, auf welchen sich die Willenserklärung stützt, gegeben ist.

Begriffs-Nr.: 722

Englisch: Acceptance of guilt (10)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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