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Der rechtsgeschäftliche Schleichweg liegt vor, wenn die Parteien ein an sich erlaubtes Rechtsgeschäft abschliessen, um einen von der Rechtsordnung verpönten wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg zu erzielen oder eine vom Gesetz aufgestellte Schutzvorschrift zu umgehen.

Begriffs-Nr.: 721

Englisch: Rat run (715)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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