Die Schadensversicherung umfasst jene Versicherungszweige, die einen ökonomisch feststellbaren Schaden als Folge des Versicherungsfalles zur Voraussetzung der Ersatzpflicht machen.
Begriffs-Nr.: 716
Englisch: Non-life insurance (598)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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