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Die Schadensversicherung umfasst jene Versicherungszweige, die einen ökonomisch feststellbaren Schaden als Folge des Versicherungsfalles zur Voraussetzung der Ersatzpflicht machen.

Begriffs-Nr.: 716

Englisch: Non-life insurance (598)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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