Die Sachverständige (Experten) sind dritte Personen, die im Prozess ein auf besonderer Sachkunde beruhendes Urteil abgeben. Sachverständiger ist somit eine Person, die dem Richter die bei der Wahrnehmung und Beurteilung von Tatsachen und Umständen erforderliche besondere technische, wissenschaftliche oder künstlerische Sachkenntnis zur Verfügung stellt.
Begriffs-Nr.: 712
Englisch: Experts (352)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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