Die obligationenrechtliche Rügepflicht ist nicht positive Verpflichtung des Käufers, sondern Bedingung fϋr die Erhaltung seiner Rechte. Die Rügepflicht soll so dem Verkäufer möglichst bald Gewissheit darüber verschaffen, ob die Ware genehmigt werde oder nicht.
Begriffs-Nr.: 707
Englisch: Duty to give notice of defects (315)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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