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Das zivilrechtliche Retentionsrecht ist das Recht des Gläubigers, bei Fälligkeit der Forderung bewegliche Sachen oder Wertpapiere, die im Zusammenhang mit der Forderung (Konnexität), beziehungsweise aus geschäftlichem Verkehr mit Willen des Schuldners in seinem Besitz sind und die er sonst herauszugeben verpflichtet wäre, zur Befriedigung seiner Forderung zurückzubehalten und verwerten zu lassen.

Begriffs-Nr.: 690

Englisch: Retention right (749)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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