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Die Requisitorialpfändung ist die Pfändung eines in einem andern Betreibungskreis liegenden Grundstücks durch das ersuchte Betreibungsamt. Das ersuchende Betreibungsamt trägt den Inhalt der vom ersuchten Betreibungsamt übermittelten Pfändungsurkunde in die ursprüngliche Pfändungsurkunde ein.

Begriffs-Nr.: 687

Englisch: Requisitorial garnishment (741)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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