Die Repräsentationsrecht ist der Grundsatz des Erbrechts, dass an Stelle vorverstorbener Erben ihre Nachkommen treten.
Begriffs-Nr.: 686
Englisch: Right of representation (755)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Die Repräsentationsrecht ist der Grundsatz des Erbrechts, dass an Stelle vorverstorbener Erben ihre Nachkommen treten.
Begriffs-Nr.: 686
Englisch: Right of representation (755)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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