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Unter Regelpublizität versteht man die Verpflichtung von Emittenten, regelmässig Finanzberichte (Jahresfinanzberichte, Halbjahresfinanzberichte und Quartalsberichte) zu veröffentlichen.

Begriffs-Nr.: 679

Englisch: Periodic reporting (651)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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