Rechtswidrig ist ein Geschehen, das nach Anschauung der Rechtsordnung die durch das Recht geregelten Gemeinschaftszwecken zuwiderläuft.
Begriffs-Nr.: 675
Englisch: Ilegal (435)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Rechtswidrig ist ein Geschehen, das nach Anschauung der Rechtsordnung die durch das Recht geregelten Gemeinschaftszwecken zuwiderläuft.
Begriffs-Nr.: 675
Englisch: Ilegal (435)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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