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Die Rechtsvermutung (praesumptio iuris) ist eine Beweisregel, welche den Richter zwingt, eine nicht voll bewiesene Tatsache als wahr anzunehmen, solange nicht der Beweis des Gegenteils erbracht wird.

Begriffs-Nr.: 672

Englisch: Presumption of law (678)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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