Die Rechtsvergleichung besteht in einer würdigenden Gegenüberstellung der Antworten des Gesetzgebers von verschiedenen Rechtsordnungen auf eine bestimmte respektive konkrete Rechtsfrage.
Begriffs-Nr.: 671
Englisch: Comparative law (175)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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