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Ein Rechtssatz ist eine generell-abstrakte Norn, welche Rechte und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen begründet oder aber Organisationen, Zuständigkeiten oder Verfahren der der Behörden regelt. Alle Rechtssätze bestehen in ihrer logischen Struktur aus Tatbestand und Rechtsfolge.

Begriffs-Nr.: 670

Englisch: Statute (815)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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