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Die Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei in Fortsetzung des Rechtsstreites eine ihr ungünstige und noch nicht rechtskräftige Entscheidung im Wege der Nachprüfung durch ein höheres Gericht zu beseitigen sucht.

Begriffs-Nr.: 667

Englisch: Appeals (82)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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