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Die Rechtshilfe ist dasjenige Rechtsinstitut, wonach Behörden verschiedener Staaten zu gegenseitiger Hilfe in Rechtssachen zum Zwecke des Erlasses oder Vollzuges von Urteilen verpflichtet sind.

Begriffs-Nr.: 664

Englisch: Legal assistance (515)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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