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Die Rechtsöffnung ist zivilprozessuale, bzw. vollstreckungsrechtliche Massnahme, mit welcher die Hemmung der Betreibung, welche durch den Rechtsvorschlag bewirkt worden ist, beseitigt wird.

Begriffs-Nr.: 668

Englisch: Legal opening (525)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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